1. GELTUNGSBEREICH. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen („Verkaufsbedingungen“) gelten für alle Klebstoffverkäufe und Kaufverträge für Klebstoffe oder andere chemische Produkte („Produkte“) von und zwischen der Avery Dennison Corporation, über ihre Sparte Performance Polymers – North America („VERKÄUFER“), und einem beliebigen Kunden („KÄUFER“). Sämtliche Produktverkäufe und Kaufverträge für Produkte erfolgen unter der Bedingung, dass der KÄUFER diese Verkaufsbedingungen annimmt und ihnen zustimmt und dass der VERKÄUFER dem KÄUFER das Auftragsbestätigungsformular ausstellt (gemeinhin „die Vereinbarung“). Es ist zu beachten, dass der VERKÄUFER sämtlichen Bedingungen, die in Kaufverträgen oder beliebigen anderen Mitteilungen des KÄUFERS enthalten sind und die mit der vorliegenden Vereinbarung in Konflikt stehen, mit ihnen unvereinbar sind oder sie ergänzen, widerspricht und solche Bedingungen ablehnt. Alle vom KÄUFER eingehenden Bestellungen unterliegen der Annahmebestätigung der Vertreter in der Zentrale des VERKÄUFERS. Nach Bestätigung einer Bestellung kann der KÄUFER die Bestellung nur noch unter solchen Bedingungen stornieren, die den VERKÄUFER vollumfänglich entschädigen.
2. PREISE. Alle Preise verstehen sich gemäß Incoterms 2010® EXW vom Versandpunkt des VERKÄUFERS, keine Fracht zulässig. Zu einem beliebigen Zeitpunkt, bevor der VERKÄUFER eine Bestellung bestätigt, hat der VERKÄUFER das Recht, einen zuvor angebotenen Preis ohne Benachrichtigung des KÄUFERS zu korrigieren. Als Preise für die bestellten Produkte gelten jene in der Preisliste des VERKÄUFERS, die am Tag der Lieferung gültig war, ungeachtet früherer Angebote oder der Auftragsbestätigung.
3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN. Rechnungen sind vollständig binnen 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum netto Kasse zu zahlen. Bei der Zahlung kommt es auf möglichst zügige Abwicklung an. Aus keinem Grund sind Abzüge, Einbehaltungen oder Verrechnungen von Seiten des KÄUFERS zulässig. Für Rechnungen, die nicht binnen 30 Tagen beglichen werden, fällt nach Ablauf dieser Frist eine monatliche Servicegebühr in Höhe von 2 % pro Monat auf den unbeglichenen Saldo an, bis der Saldo vollständig beglichen wird. Bei einer fehlerhaften Rechnung muss der Käufer den Verkäufer spätestens fünf (5) Tage nach Rechnungsdatum entsprechend in Kenntnis setzen und Einzelheiten zu den Fehlern angeben. Durch Abgabe einer Bestellung für Produkte und durch die Annahme der Produktlieferung sichert der KÄUFER zu, dass er nicht insolvent ist. Falls die finanzielle Situation des KÄUFERS nach alleinigem Ermessen des VERKÄUFERS es als nicht gerechtfertigt erscheinen lässt, Produktion oder Lieferung gemäß den hierin genannten Preisen und Bedingungen weiterzuführen, ist der VERKÄUFER ohne Benachrichtigung des KÄUFERS berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten oder einzustellen, Zahlungs- oder Kreditbedingungen zu ändern oder zu widerrufen und/oder Vorauszahlungen oder andere für den VERKÄUFER zufriedenstellende Sicherheiten zu verlangen. Der Betrag gegenwärtiger und zukünftiger Bundes-, Landes-, Kommunal- oder sonstiger Steuern auf den Produktverkauf werden auf den Preis aufgeschlagen und vom KÄUFER bezahlt, es sei denn, der KÄUFER legt dem VERKÄUFER eine gültige Freistellungsbescheinigung vor, die für den VERKÄUFER und die zuständige Steuerbehörde akzeptabel ist. Der VERKÄUFER hat das Recht, Verbindlichkeiten gegenüber dem KÄUFER mit Verbindlichkeiten des KÄUFERS gegenüber dem VERKÄUFER zu verrechnen. Wenn der VERKÄUFER einen Anwalt einschaltet, um unbezahlte fällige oder geschuldete Rechnungsbeträge einzutreiben oder ein Mahnverfahren einzuleiten, wird der KÄUFER mit Anwaltsgebühren in Höhe von 15 % des überfälligen Betrages belastet.
4. VERSAND, EIGENTUMSRECHTE, VERLUSTRISIKO UND TRANSPORTBEDINGUNGEN. Die Lieferbedingungen lauten gemäß Incoterms 2010® EXW ab dem Werk des VERKÄUFERS in Mill Hall, Pennsylvania. Die Eigentumsrechte und das Verlustrisiko für sämtliche Produkte gehen an den KÄUFER über, wenn der VERKÄUFER dem KÄUFER die Produkte am Lieferpunkt des genannten Standortes zur Verfügung stellt.
Der VERKÄUFER behält sich das Recht vor, den Spediteur und die Versandrouten festzulegen. Wenn der KÄUFER einen Spediteur oder eine Versandroute wünscht, der/die von der Festlegung des VERKÄUFERS abweicht, gehen die Frachtgebühren nach alleinigem Ermessen des VERKÄUFERS möglicherweise zu Lasten des KÄUFERS. Der KÄUFER ist für sämtliche Frachtkosten verantwortlich. Frachtkosten werden vom VERKÄUFER möglicherweise im Voraus bezahlt und dem KÄUFER in Rechnung gestellt, und zwar im Ermessen des VERKÄUFERS und wie möglicherweise zwischen den Parteien vereinbart und in der Auftragsbestätigung des VERKÄUFERS bestätigt.
Der VERKÄUFER bemüht sich in angemessenem Rahmen um Lieferung an oder vor den festgelegten Lieferterminen wie auf der Auftragsbestätigung und/oder Rechnung des VERKÄUFERS angegeben, aber die betreffenden Zeitpläne können variieren, und zwar u. a. durch Verzögerungen auf Seiten von Drittanbietern oder durch verzögerte Bereitstellung von Informationen durch den KÄUFER. Wurde kein Lieferdatum festgelegt, erfolgt die Lieferung zu Terminen, die der VERKÄUFER auswählt. Der VERKÄUFER ist nicht haftbar für Beschädigungen oder Straffolgen jeglicher Art aufgrund zu früher oder zu später Lieferungen.
5. NICHT KONFORME PRODUKTE UND GELTENDMACHUNG VON TRANSPORTSCHÄDEN. Der KÄUFER akzeptiert die Maße und Gewichte vom Versandort des VERKÄUFERS, es sei denn, diese sind nachweislich falsch. Der KÄUFER muss die gesamte Lieferung wie ausgeschrieben akzeptieren und unmittelbar nach Eintreffen der Ware am Standort des KÄUFERS fehlende oder veränderte Produkte auf dem Frachtbrief notieren, ebenso Teile der Lieferung, die nicht mit den auf dem Frachtbrief oder in der Auftragsbestätigung aufgeführten Produkten übereinstimmen („nicht konforme Produkte“). Bei offenen oder nicht-latenten Abweichungen müssen dem VERKÄUFER die Umstände binnen achtundvierzig (48) Stunden nach Eingang der Lieferung mitgeteilt werden, bei verborgenen oder latenten Abweichungen binnen zehn (10) Geschäftstagen. Dabei kommt es auf möglichst zügige Mitteilung an. Unterbleibt die Benachrichtigung durch den KÄUFER, verwirkt der KÄUFER alle Ansprüche, die sich aus den festgestellten Abweichungen ergeben. Bei für berechtigt befundenen Ansprüchen kann der VERKÄUFER nach seinem Ermessen die betreffenden Produkte ersetzen oder den Kaufpreis erstatten. Diese Abhilfemaßnahmen sind die einzigen, auf die der KÄUFER bei der Lieferung abweichender Produkte Anspruch hat Bei Nichterfüllung der oben genannten Anforderungen und der vom VERKÄUFER festgelegten Verfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen, wie sie dem Käufer eventuell in schriftlicher Form mitgeteilt werden, verfallen alle Ansprüche aus der Lieferung abweichender Produkte. Der KÄUFER darf abweichende Produkte nur gemäß den vom VERKÄUFER schriftlich mitgeteilten Anweisungen in puncto Versand, Umgang mit Versicherungen und damit zusammenhängenden Angelegenheiten zurücksenden. Der VERKÄUFER haftet nicht für Produkte, die beim Versand beschädigt werden oder anderweitig ohne Verschulden des VERKÄUFERS Schaden nehmen, oder für Schäden, die auf Nachlässigkeit, unzulässige Produktveränderungen oder unsachgemäße Lagerung/Handhabung auf Seiten des KÄUFERS oder einer dritten Partei zurückzuführen sind.
Unter keinen Umständen ist der VERKÄUFER haftbar für Schäden oder Fehlmengen bei unfreien Sendungen, es sei denn, es handelt sich nachweislich um einen Fehler des VERKÄUFERS.
Wenn der Käufer den Spediteur auswählt, ist ausschließlich der Käufer für die Bezahlung des Spediteurs verantwortlich. Sämtliche Ansprüche aus Transportschäden und Fehlmengen sind an den Spediteur des Käufers zu richten. Der Verkäufer übernimmt für solche Ansprüche keinerlei Verantwortung.
6. HÖHERE GEWALT. Der VERKÄUFER haftet weder für Verluste noch für direkte Schäden, Folgeschäden oder Schäden jedweder Art, ebenso wenig für Verzögerungen, Änderungen im Lieferzeitplan oder ausbleibende Lieferungen, die direkt oder indirekt auf Umstände zurückzuführen sind, die sich der angemessenen Kontrolle des VERKÄUFERS entziehen; dazu gehören ohne Einschränkung Unfälle, Brände, Streiks, Ausschreitungen, öffentliche Unruhen, Aufstände, Kriege, Naturgewalten, Embargos, Ausfälle von Spediteuren, nicht zu beschaffende Transportmittel, staatliche Anweisungen, höhere Gewalt, Staatsfeinde, Vorbestellungen von Kunden bzw. Einschränkungen bei der Produktion des VERKÄUFERS oder dessen Zulieferern, Marketing- oder Verkaufsaktivitäten oder jedwede Dritte, die ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Wenn solche Umstände eintreten, hat der VERKÄUFER das Recht verfügbare Produktionskapazitäten, Lieferungen, Rohmaterialien und Ressourcen nach eigenem Ermessen zwischen einigen oder allen Käufern aufzuteilen oder nicht aufzuteilen, ebenso zwischen Geschäftsbereichen, Abteilungen, Niederlassungen und Tochtergesellschaften des VERKÄUFERS, und zwar auf einer Grundlage, die der VERKÄUFER bestimmt, ohne dass er dafür in jedweder Form für Nichterfüllung haftbar zu machen ist.
7. GEWÄHRLEISTUNG. ES WIRD DAVON AUSGEGANGEN, DASS SÄMTLICHE ANGABEN, DIENSTE, INFORMATIONEN UND EMPFEHLUNGEN (TECHNISCHER ODER ANDERER ART) IM ZUSAMMENHANG MIT DEN PRODUKTEN DES VERKÄUFERS SOWIE DIE NUTZUNG ODER ANWENDUNG SOLCHER PRODUKTE ZUVERLÄSSIG SIND. SIE STELLEN JEDOCH KEINE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZITE GARANTIE ODER GEWÄHRLEISTUNG IM HINBLICK AUF RICHTIGKEIT, VOLLSTÄNDIGKEIT ODER ZU ERZIELENDE ERGEBNISSE DAR. DEM KÄUFER OBLIEGT DIE VOLLSTÄNDIGE UND ALLEINIGE VERANTWORTUNG FÜR QUALITÄTSKONTROLLE, TESTS UND DIE BESTIMMUNG DER EIGNUNG DER PRODUKTE FÜR EINEN BEABSICHTIGTEN ZWECK.
Der VERKÄUFER gewährleistet für neunzig (90) Tage ab dem Lieferdatum, dass die Produkte den eigenen Produktspezifikationen des VERKÄUFERS entsprechen. Diese Gewährleistung wird nur dem ursprünglichen KÄUFER der Produkte eingeräumt; es ergeben sich keine Rechte oder Verpflichtungen gegenüber Dritten. Für jedwedes Produkt, das nicht den Spezifikationen des VERKÄUFERS entspricht, wird dem KÄUFER als einzige und ausschließliche Nachbesserung für die Verletzung dieser Gewährleistung der Ersatz der Produkte eingeräumt oder, als Wahlmöglichkeit des VERKÄUFERS, eine Gutschrift oder eine Erstattung über einen Betrag bis zur Höhe des Kaufpreises des mangelhaften Produkts. Falls diese Nachbesserung ihren wesentlichen Zweck nicht erfüllt, bleibt die in Abschnitt 8 dieser Vereinbarung erläuterte ANSPRUCHS- UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, in deren Rahmen u. a. Folgeschäden ausgeschlossen werden, dennoch weiterhin rechtlich in Kraft, so als existiere sie unabhängig von der in diesem Abschnitt 7 erwähnten einzigen und ausschließlichen Nachbesserung. In keinem Fall ist der VERKÄUFER haftbar zu machen für Ansprüche, einzeln oder in zusammengefasster Form, die den Kaufpreis des Produkts, das die Gewährleistung nicht erfüllt, überschreiten. Der KÄUFER sorgt für durchgehende Nachverfolgbarkeit der entweder in Lagerung oder in umgewandelter Form vorliegenden Produkte, damit bestätigt werden kann, dass ein Anspruch sich tatsächlich auf ein Produkt des VERKÄUFERS gründet. Bei mangelnder Nachverfolgbarkeit werden Ansprüche ganz oder teilweise zurückgewiesen.
DIE OBEN EIGENS DARGELEGTE GEWÄHRLEISTUNG ERSETZT ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER IMPLIZITEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINE BESTIMMTE VERWENDUNG/EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER. ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN WERDEN VOM VERKÄUFER AUSDRÜCKLICH ABGELEHNT UND AUSGESCHLOSSEN.
Kein Vertreter oder Beauftragter des VERKÄUFERS ist berechtigt, Garantien oder Gewährleistungen einzuräumen oder Zusicherungen zu geben, die den hierin genannten Bedingungen widersprechen, es sei denn, entsprechende Schritte wurden schriftlich festgehalten und von einem Mitglied der Geschäftsführung des VERKÄUFERS unterschrieben.
8. ANSPRUCHS- UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. IN VERBINDUNG MIT DEM VERKAUF EINES PRODUKTS ODER MIT EINEM KAUFVERTRAG SOWIE IN VERBINDUNG MIT JEDWEDER DIENSTLEISTUNG, DIE DER VERKÄUFER DEM KÄUFER ERBRINGT (Z. B. TECHNISCHE DIENSTLEISTUNGEN, BERATUNGEN UND ANTWORTEN AUF PRODUKTANFRAGEN), KANN KEIN ANSPRUCH DES KÄUFERS UND KEINE HAFTUNG DES VERKÄUFERS EINEN HÖHEREN BETRAG UMFASSEN ALS DER KAUFPREIS FÜR DIE PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN, FÜR DIE MÄNGEL GELTEND GEMACHT WERDEN. DIE EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE NACHBESSERUNG, DIE DEM KÄUFER EINGERÄUMT WIRD, IST JE NACH DEM ERMESSEN DES VERKÄUFERS DIE ERSETZUNG DES PRODUKTS BZW. EINE GUTSCHRIFT ODER EINE ERSTATTUNG ÜBER EINEN BETRAG BIS ZUR HÖHE DES KAUFPREISES FÜR DAS MANGELHAFTE PRODUKT. DER VERKÄUFER IST IN KEINERLEI WEISE HAFTBAR FÜR BEILÄUFIGE, INDIREKTE, STRAF- ODER ABSCHRECKUNGSMASSNAHMEN BEDINGENDE, SONDER- ODER FOLGESCHÄDEN (DAZU GEHÖREN OHNE EINSCHRÄNKUNG PERSONEN- ODER SACHSCHÄDEN, BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN, WERTVERLUST UND ENTGANGENE GEWINNE, UNABHÄNGIG DAVON, WIE SOLCHE SCHÄDEN BEZIFFERT ODER BENANNT WERDEN), DIE SICH AUS EINER VERLETZUNG DIESER VEREINBARUNG BZW. AUS DEM VERKAUF ODER DER BEREITSTELLUNG EINES PRODUKTS ERGEBEN BZW. MIT EINER VERLETZUNG DIESER VEREINBARUNG IN ZUSAMMENHANG STEHEN. BINNEN 12 MONATEN AB DEM DATUM, AN DEM DER KLAGEGRUND ENTSTANDEN IST, MUSS DER KÄUFER SEINE ANSPRÜCHE GELTEND MACHEN BZW. KLAGE EINREICHEN, ANSONSTEN SIND SOLCHE MASSNAHMEN NICHT MEHR ZULÄSSIG, SODASS UNABÄNDERLICH AUF SIE VERZICHTET WERDEN MUSS.
9. EINHALTUNG VON GESETZEN, GEFÄHRLICHE GÜTER. Sämtliche Zulassungen, Lizenzen und behördlichen Genehmigungen jedweder Art, die sich auf Kauf, Besitz, Transport, Lagerung, Verarbeitung, Instandhaltung, Handhabung, Kennzeichnung und/oder Veräußerung der Produkte nach der Lieferung an den KÄUFER beziehen, sind vom KÄUFER einzuholen und liegen ausschließlich in seiner Verantwortung. Der KÄUFER hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen, Regeln und Vorschriften einzuhalten, die sich auf den Kauf, Besitz, Transport, Lagerung, Verarbeitung, Wartung, Handhabung, Kennzeichnung, Verwendung und / oder Entsorgung von Produkten beziehen. Der KÄUFER erkennt an und stimmt zu, dass einige oder alle Produkte, die er erwirbt, gefährliche Chemikalien oder Materialien enthalten können und dass sie möglicherweise direkt oder indirekt eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum darstellen, und zwar aufgrund von Toxizität, Entflammbarkeit, Explosionsfähigkeit oder anderen Ursachen während der Nutzung, Handhabung, Reinigung, Wiederaufbereitung, Entsorgung oder zu einem beliebigen anderen Zeitpunkt. Der KÄUFER stimmt zu, alle anderen Personen, an die der KÄUFER die Produkte weiterverkauft, weitergibt oder liefert oder bei denen es für den KÄUFER auf angemessene Weise vorhersehbar ist, dass sie den Gefahren der Produkte ausgesetzt sein werden, im Hinblick auf die möglichen Gefahren zu warnen.
ENTLASTUNG UND SCHADLOSHALTUNG – DER KÄUFER ENTLASTET UND BEFREIT DEN VERKÄUFER UND SEINE NACHFOLGER UND ABTRETUNGSEMPFÄNGER VON JEGLICHER HAFTUNG FÜR SCHÄDEN, VERBINDLICHKEITEN, VERLUSTE, KOSTEN UND AUSGABEN (EINSCHLIESSLICH ANGEMESSENER ANWALTSKOSTEN), DIE SICH DIREKT ODER INDIREKT AUS DER ANWESENHEIT, DER NUTZUNG ODER DEM WEITERVERKAUF DER PRODUKTE ERGEBEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF JEGLICHE HAFTUNG, DIE SICH DIREKT ODER INDIREKT DARAUS ERGIBT, DASS DER VERKÄUFER IM HINBLICK AUF EINZELNE PRODUKTE NICHT GEZIELT GENUG GEWARNT HAT ODER DASS EINE WARNUNG SICH ALS UNZUREICHEND HERAUSSTELLT. DER KÄUFER STIMMT FERNER ZU, DEN VERKÄUFER UND SEINE NACHFOLGER UND ABTRETUNGSEMPFÄNGER FREIZUSTELLEN, ZU VERTEIDIGEN UND SCHADLOS ZU HALTEN GEGENÜBER JEDWEDER HAFTUNG, SÄMTLICHEN SCHÄDEN, VERLUSTEN, KOSTEN UND AUSGABEN (EINSCHLIESSLICH ANGEMESSENER ANWALTSKOSTEN) IM ZUSAMMENHANG MIT GERICHTSVERFAHREN, KLAGEN ODER RECHTSANSPRÜCHEN, DIE EINE HAFTUNG UNTERSTELLEN FÜR VERLUSTE, SCHÄDEN, KOSTEN, AUSGABEN ODER VERLETZUNGEN JEGLICHER ART (EINSCHLIESSLICH SOLCHER, DIE PERSONEN ODER DAS EIGENTUM DES KÄUFERS ODER EINE ANDERE NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSON BETREFFEN), DIE SICH AUS DER NUTZUNG, DER ANWESENHEIT ODER DEM WEITERVERKAUF DER PRODUKTE ERGEBEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN.
10. GEISTIGES EIGENTUM. Der KÄUFER stimmt zu, den VERKÄUFER freizustellen und schadlos zu halten gegenüber jeglicher Haftung, sämtlichen Schäden, Verlusten, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten) in Zusammenhang mit Gerichtsverfahren, Klagen oder Rechtsansprüchen, die Verstöße gegen die Rechte an geistigem Eigentum unterstellen, und zwar im Zusammenhang mit der Nutzung der Produkte durch den KÄUFER in Kombination mit anderen Waren oder mit der Durchführung eines Verfahrens oder einer Anwendung sowie mit dem Verkauf von Waren, in denen die Produkte einbezogen sind. Diese Freistellung umfasst nicht die Behauptung, dass ein Produkt an sich die Rechte am geistigen Eigentum Dritter verletzt.
11. BEENDIGUNG. Der VERKÄUFER kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung bei schriftlicher Mitteilung an den KÄUFER kündigen, wenn der KÄUFER eine Rechnung nicht begleicht oder insolvent wird (je nach Ermessen des VERKÄUFERS), sich einer Umstrukturierung zugunsten von Gläubigern unterzieht, ein Konkursverfahren beantragt hat oder wenn gegen ihn Verfahren in Bezug auf Konkurs, Insolvenzverwaltung, Umstrukturierung oder Übereignungen zugunsten von Gläubigern eingeleitet werden oder bereits begonnen haben.
12. GESAMTE VEREINBARUNG, VERZICHTSERKLÄRUNG. Außerkraftsetzungen, Änderungen oder Ergänzungen im Hinblick auf diese Vereinbarung sind nur gültig, wenn sie schriftlich abgefasst sowie vom KÄUFER und von einem Mitglied der Geschäftsführung des VERKÄUFERS unterschrieben wurden. Diese Vereinbarung stellt die gesamte, endgültige und vollständig integrierte Übereinkunft zwischen den Parteien dar und tritt an die Stelle aller früheren oder zeitgleichen mündlichen oder schriftlichen Verständigungen, Verhandlungen, Gewährleistungen oder Vereinbarungen jedweder Art. Im Falle eines Konflikts zwischen der Vereinbarung und einem schriftlichen, von beiden Parteien unterzeichneten Vertrag gilt diese Prioritätsreihenfolge: (1) ein schriftlicher, von beiden Parteien manuell unterzeichneter Vertrag, (2) die Vereinbarung. Die Nichtinanspruchnahme oder die verzögerte Inanspruchnahme von Rechten, Nachbesserungen, Handlungsvollmachten oder Privilegien, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, darf nicht als Verzichtserklärung ausgelegt werden.
13. KEINE BEGÜNSTIGTEN DRITTEN. Diese Vereinbarung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf hierin zum Ausdruck gebrachte Gewährleistungen und Rechte, ist ausschließlich und allein für den Nutzen der beteiligten Parteien, ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger bestimmt, nicht jedoch für nachfolgende Käufer oder Nutzer der Produkte. Weder ausdrückliche noch implizite Bestandteile dieser Vereinbarung übertragen Rechtsansprüche oder gleiche Rechte, Vorteile oder Rechtsmittel auf eine andere natürliche oder juristische Person noch ist eine solche Übertragung beabsichtigt. Der VERKÄUFER weist hiermit ausdrücklich jede Absicht, Dritte zu begünstigen, von sich. Dritte, die in dieser Vereinbarung einen möglichen Nutzen für sich erkennen, sind ausnahmslos keine beabsichtigten Nutznießer, und die betreffenden Parteien haben keine durchsetzbaren Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung.
14. KEINE ÜBERTRAGUNG. Diese Vereinbarung und die sich daraus ergebenden Vorteile und Pflichten können vom KÄUFER ohne ausdrückliche, schriftliche und unterschriebene Zustimmung des VERKÄUFERS nicht übertragen oder delegiert werden. Sämtliche Versuche des KÄUFERS, eine solche Übertragung oder Delegierung vorzunehmen, sind von Beginn an nichtig.
15. SALVATORISCHE KLAUSEL. Jeder Abschnitt und jede Verfügung dieser Vereinbarung kann von deren Gesamtheit gelöst werden: Falls sich eine Verfügung als ungültig oder als nicht durchsetzbar herausstellt, bleibt der Rest der Vereinbarung uneingeschränkt in Kraft und verliert nicht seine Gültigkeit.
16. GELTENDES RECHT UND GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT. Sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien mit Bezug auf diese Vereinbarung, die sich entweder aus der Vereinbarung selbst ergeben oder aus angeblichen außervertraglichen Gegebenheiten vor, während oder nach der Aufsetzung dieser Vereinbarung (darunter ohne Einschränkung Betrug, Falschangaben, Fahrlässigkeit oder andere unterstellte zivilrechtliche Delikte oder Verletzungen des Vertrags oder der Vereinbarung), einschließlich aller Streitigkeiten, die sich aus den Produkten oder dem Verkauf von Produkten oder Kaufverträgen für Produkte ergeben bzw. damit zusammenhängen, unterliegen den Gesetzen des US-Bundesstaates Pennsylvania und werden demgemäß ohne Berücksichtigung von kollidierenden Rechtsgrundsätzen ausgelegt. Die Parteien vereinbaren, dass die Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf auf diesen Vertrag keine Anwendung finden. Die ausschließliche rechtliche Zuständigkeit bei Streitigkeiten im Hinblick auf Produkte, diese Vereinbarung, Käufe von Produkten oder Kaufverträge für Produkte liegt bei den Bundes- und bundesstaatlichen Gerichten in Pennsylvania. Klagen müssen binnen zwölf (12) Monaten ab dem Datum, an dem die Ansprüche entstanden sind, eingereicht werden. Andernfalls sind sie nicht mehr zulässig, sodass unabänderlich auf sie verzichtet werden muss.
AVERY DENNISON CORPORATION
PERFORMANCE POLYMERS DIVISION – NORTH AMERICA